Prozess gegen tunesische Fischer geht weiter
Nachdem die Verteidigung der Fortsetzung des Prozesses mit einem neuen Richter zugestimmt hat gab es am 28.4.2008 einen weiteren Anhörungstermin. Die Staatsanwaltschaft versucht erneut, die Fischer wegen "Gewalt gegen ein Kriegsschiff" zu belangen, einem Vorwurf, der schon im September vom Gericht abgeschmettert wurde. Es werden zwei neue Zeugen verhört, die Fischer haben ihre Boote immer noch nicht zurück erhalten.
Prozess gegen sieben tunesische Fischer, die am 8.8.2007 44 Flüchtlinge an Bord genommen haben und nun wegen Beihilfe zur illegalen Einreise vor Gericht stehen
Prozesstag 28.04.2008, Gericht Agrigento
Am 10.3.2008 fand eine Verhandlung vor dem Gericht in Agrigento statt (zur Erinnerung: vor derselben Richterin wie beim Cap Anamur Prozess), bei der die Verteidigung zustimmte, den Prozess fortzusetzen. Hintergrund war der Mutterschutz einer der Richterinnen. Die Verteidigung kann in solchen Fällen bestimmen, ob der Prozess mit einem neuen Richterkollegium neu aufgerollt werden soll oder ob die/de neue KollegIn sich einarbeiten kann und der Prozess weiter geführt wird. Die Verteidiger La Russa und Marino haben sich für letztere Variante entschlossen. Im Prozess ist immer noch kein Ende abzusehen, die Anklage hat erneut den Vorwurf der „Gewalt gegen ein Kriegsschiff“ vorgebracht, der vom Gericht eigentlich schon im letzten Jahr abgeschmettert worden war.
Beide Verteidiger sind aufgrund der prekären Lebenssituation der tunesischen Fischer (die Boote sind immer noch konfisziert) um einen schnellen Freispruch bemüht.
Die Prozessbeobachterin Germana Graceffo von der Rete Antirazzista Siciliana ruft auf, den Prozess mit deutlich mehr Publikum zu beobachten, da das Gericht, wie sie es ausdrückt, Recht nicht immer Recht sein lässt und die Aufmerksamkeit von außen dringend notwendig wäre!
Alle bisherigen Prozessberichte (in italienischer Sprache) sind einzusehen unter: www.storiemigranti.org
Bericht der Anhörung vom 28.04.2008
Es wurden zwei Zeugen gehört: Der Verantwortliche der „Centrale operativa della M.R.C.C. (Maritim Rescue Coordination Center) in Rom, von der Verteidigung als Zeuge bestellt, und der eritreische Staatsbürger, der am 8.8.07 den Notruf vom Boot der Flüchtlinge erhalten hat (Zeuge vom Gericht vorgeladen).
Der Verantwortliche des M.R.C.C. gibt an, zwei Hilferufe erhalten zu haben: einen von den tunesischen Fischer, die angaben, sie haben eine Person in schlechtem gesundheitlichen Zustand an Bord, dann ein SOS, das über die Zentrale in Palermo weitergeleitet worden war: es gebe ca. 40 MigrantInnen in Seenot vor Lampedusa. Der Zeuge hat beide Notrufe als nicht zusammengehörig identifiziert, da die Koordinaten nicht dieselben gewesen seien (und die beiden Hilferufe zu unterschiedlichen Uhrzeiten gemacht worden waren, Anm. der Beobachterin).
Der Eritreer gibt an, dass er beim „Centro Soccorso in Mare“ – dem Seenotrettungszentrum, einen Notruf abgesetzt hat, da sein Bruder ihn informiert hatte, sich in der Nähe von Lampedusa in Seenot zu befinden. Er war von Libyen aus losgefahren.
Der Staatsanwalt will noch einmal den Tatbestand der „Gewalt gegen ein Kriegsschiff“ aufrollen (Art. 1100 (1) des Codice Navale (Seerecht) gegen die Kommandanten der Fischerboote und Art. 1100 (2) gegen die Besatzung sowie Art. 337 codice penale (Strafgesetzbuch) gegen die sieben Angeklagten). Dieser Antrag wurde schon am 20.7.2007 vom Gericht abgelehnt!
Die Verteidigung lehnt diesen Antrag der Staatsanwaltschaft als unnötig und ungerechtfertigt ab. Als nächste Zeugen möchte sie die beiden Ärzte hören, die auf Lampedusa für Ärzte ohne Grenzen tätig waren und die Erstversorgung der 44 MigrantInnen übernahmen. Zudem möchten die die Konversation via Funk des 8.8.2007 zwischen den Fischern und den italienischen und tunesischen Küstenwachbehörden einbringen (sie wurde schon ins Italiensche übersetzt).
Alle Anträge werden vom Gericht zum nächsten Prozesstermin am 12.05.2008, 10 Uhr, beschlossen.
(Bericht von Germana Graceffo, aus dem Italienischen zusammengefasst von Judith Gleitze)